WEIDERBESCHAFFUNGSWERT

Berechnung & Kriterien

Nach einem Unfall ist der Schock immer groß. Doch mit ein bisschen Wissen, ist der Ärger meist geringer, als zu Anfang geglaubt. Wichtig für die Reparatur oder Versicherungsregelung ist der Wiederbeschaffungswert. Der Wiederbeschaffungswert ist das Vermögen, das der Besitzer vor dem Unfall für seinen Wagen von einem seriösen Händler erhalten hätte

 

Komplizierte Berechnung

Was so einfach klingt, ist durch steuerliche Einflüsse und Bewertungskriterien manchmal schwerer zu berechnen.

Grundsätzlich gibt es drei Steuervarianten:
Bei überwiegend gewerblich genutzten Fahrzeugen oder auch extrem wertvollen Wagen wird der Wiederbeschaffungswert mit 19 Prozent Mehrwehrsteuer berechnet. Bei Gebrauchtwagen kann eine Differenzsteuer von bis zu 2,4 Prozent mit einfließen. Die Differenzsteuer ist die Differenz von Einkaufs- und Verkaufspreis, welche der Händler hätte zahlen müssen.

Bei Fahrzeugen, die über zehn Jahre alt sind, geht der Experte davon aus, dass dieser nur noch auf dem Privatmarkt verkauft hätte werden können. In diesem Fall werden Mehrwert- und Differenzsteuer beim Wiederbeschaffungswert nicht berechnet.
Weitere Bewertungskriterien können hohe Kilometerstände, Sonderausstattungen und Zubehör darstellen, die nicht dem Durchschnitt entsprechen. Experten nutzen hier oft die Schwacke- bzw. DAT-Liste als Grundlage, durchforsten jedoch auch den regionalen Markt nach gleichwertigen Fahrzeugen.

Grundsätzliche Berechnung

Zum Wiederbeschaffungswert zählen auch alle weiteren Kosten, die anfallen, um den Wagen wieder zu beschaffen. Wer den Wiederbeschaffungswert selbst berechnen möchte, muss daher Wiederbeschaffungspreis und Wiederbeschaffungsaufwendungen summieren. Hat der Wagen noch einen Restwert, muss dieser von der Summe abgezogen werden. Das Endergebnis entspricht dem Wiederbeschaffungswert.

Ein Profi weiß, was er tut

Wem das zu kompliziert ist und mit weiterem Detail wie Wiederbeschaffungsneuwert oder -zeitwert nicht umgehen kann, sollte einen professionellen Gutachter beauftragen. Nach einem Unfall steht oft die Frage zwischen Reparatur oder Erstattung des Wiederbeschaffungswertes. Dafür werden meist Reparaturrechnung, Gutachten und in den meisten Fällen Lichtbilder benötigt, um die Ansprüche bei der Versicherung geltend machen zu können.

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