Nach einem Unfall ist der Schock immer groß. Doch mit ein bisschen Wissen, ist der Schaden meist geringer, als zu Anfang geglaubt. Wichtig für die Reparatur oder Versicherungsregelung ist der Wiederbeschaffungswert. Dieser ist das Vermögen, das der Besitzer vor dem Unfall für seinen Wagen von einem seriösen Händler erhalten hätte.
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Wenn ein Kfz-Gutachter den Restwert eines Fahrzeugs nach einem Totalschaden ermittelt, verschafft dies dem Halter eine günstigere Rechtsposition gegenüber der Versicherung, die den Schaden reguliert.
Ist durch einen KFZ-Sachverständigen ein Unfallfahrzeug als Totalschaden eingestuft worden, so hat der Geschädigte noch immer die Möglichkeit, sein Fahrzeug reparieren zu lassen, wenn er sich z.B. aus persönlichen Gründen nicht von seinem Fahrzeug trennen und es weiterhin nutzen möchte.
Der Nutzungsausfall eines geschädigten Kraftfahrers nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann über eine Tabelle mit 11 Fahrzeugklassen (Nutzungsausfallgruppen) errechnet werden.
Die häufigsten Fragen und Antworten wie z.B. "Wer bezahlt den Gutachter?" oder "Habe ich Anspruch auf einen Rechtsanwalt?" finden Sie hier.